Bautechnische Nachweise
Die bautechnischen Nachweise, welche hier in NRW bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben zu erbringen sind, werden in der Landesbauordnung in §68 geregelt. In ihnen wird die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Wärme- und Schallschutz nachgewiesen.
Standsicherheit
Der Nachweis der Standsicherheit ist zusammen mit der Erstellung der erforderlichen Planunterlagen wie Positions-, Schal- und Bewehrungsplanung das zentrale Aufgabengebiet der NRW-INGENIEURE. Folgen sie den hinterlegten Links, um eine ausführliche Beschreibung unserer Leistungen in im Bereich Tragwerksplanung und Konstruktion zu erhalten.
Wärmeschutz
Die Fachlichkeit des Wärmeschutzes hat in den vergangenen zwanzig Jahren richtigerweise kontinuierlich einen höheren Stellenwert erhalten. Heute werden neben den physikalischen Eigenschaften der verwendeten Materialien wie beispielsweise den Wärmedurchgangskoeffizient oder die Wichte, immer stärker die anlagetechnische Ausbildung des Gebäudes für die Einhaltung der geforderten Grenzwerte maßgebend. Die Geschwindigkeit mit der die Entwicklung der anlagentechnischen Komponenten fortschreitet, erfordert eine fachspezifische engmaschige und kontinuierliche Fortbildung der planenden Ingenieur:innen. Ist diese nicht gewährleistet, können hier enorme finanzielle Summen falsch verplant werden.
Durch diese Entwicklung hat sich der Leistungsbereich des Wärmeschutzes, genauso wie der des Schallschutzes, unserer Einschätzung nach zu einem eigenständigen Ingenieurbereich entwickelt. Aus diesem Grunde haben wir diesen Bereich bereits seit etlichen Jahren ausgegliedert und arbeiten hier mit spezialisierten Partner-Büros zusammen.
Schallschutz
Wie oben im Absatz zum Wärmeschutz bereits ausgeführt, haben wir diesen Bereich ebenfalls vor etlichen Jahren ausgegliedert. Unsere Partner-Büro's mit denen wir bereits seit vielen Jahren vertrauensvoll und eng abgestimmt zusammen arbeiten, erstellen in der Regel die geforderten Nachweise für Schall- und Wärmeschutz in einer Einheit.
Konstruktiver Brandschutz
Der konstruktive bauliche Brandschutz ist einer der in §68 BauO-NRW geforterten bautechnischen Nachweise. Da die Führung des Nachweises je nach gewählter Methode (Level-1 bis Level-3), tief in die statische Berechnung eingreift, bzw hier berücksichtigt werden muss, wird der Nachweis des konstruktiven Brandschutzes, falls erforderlich, von NRW-INGENIEURE erstellt.
- Lastausnutzung der Stütze im Brandfall;
- Knicklänge im Brandfall.
Baubiologie
Die Baubiologie ist streng genommen kein bautechnischer Nachweis, so wie in §68 BauO-NRW gefordert. Wegen der kontinuierlichen Steigerung der Sensibilität im Umfeld der Bauherrenschaft, fällt der Baubiologie in der heutigen Zeit jedoch ein immer höherer Stellenwert zu. Wie kann mit nachwachsenden Rohstoffen umweltbewusst gebaut werden? Was zeichnet ein wohngesundes Gebäude aus? Wie kann ich Schadstoffe im Bestand erkennen und beseitigen?
Passend zu dem Slogan 'Bauen für die Zukunft' stellt die Baubiologie einen elementaren Baustein für die interessierte Bauherrenschaft dar.
Nie war Wissen über nachhaltiges, gesundes und sozialverträgliches Bauen so gefragt wie heute. Daher bieten wir die Begleitung ihres Bauvorhabens in Zusammenarbeit mit einem staatlich anerkanten Baubiologen ab Winter 2022 an.
Sie haben weitere Fragen zu den bautechnischen Nachweisen?
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