Bautechnische Nachweise

Die bautechnischen Nachweise, welche hier in NRW bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben zu erbringen sind, werden in der Landesbauordnung in §68 geregelt. In ihnen wird die Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Wärme- und Schallschutz nachgewiesen.

Standsicherheit

Der Nachweis der Standsicherheit ist zusammen mit der Erstellung der erforderlichen Planunterlagen wie Positions-, Schal- und Bewehrungsplanung das zentrale Aufgabengebiet der NRW-INGENIEURE. Folgen sie den hinterlegten Links, um eine ausführliche Beschreibung unserer Leistungen in im Bereich Tragwerksplanung und Konstruktion zu erhalten.

Wärmeschutz

Die Fachlichkeit des Wärmeschutzes hat in den vergangenen zwanzig Jahren richtigerweise kontinuierlich einen höheren Stellenwert erhalten. Heute werden neben den physikalischen Eigenschaften der verwendeten Materialien wie beispielsweise den Wärmedurchgangskoeffizient oder die Wichte, immer stärker die anlagetechnische Ausbildung des Gebäudes für die Einhaltung der geforderten Grenzwerte maßgebend. Die Geschwindigkeit mit der die Entwicklung der anlagentechnischen Komponenten fortschreitet, erfordert eine fachspezifische engmaschige und kontinuierliche Fortbildung der planenden Ingenieur:innen. Ist diese nicht gewährleistet, können hier enorme finanzielle Summen falsch verplant werden.

Durch diese Entwicklung hat sich der Leistungsbereich des Wärmeschutzes, genauso wie der des Schallschutzes, unserer Einschätzung nach zu einem eigenständigen Ingenieurbereich entwickelt. Aus diesem Grunde haben wir diesen Bereich bereits seit etlichen Jahren ausgegliedert und arbeiten hier mit spezialisierten Partner-Büros zusammen.

Schallschutz

Wie oben im Absatz zum Wärmeschutz bereits ausgeführt, haben wir diesen Bereich ebenfalls vor etlichen Jahren ausgegliedert. Unsere Partner-Büro's mit denen wir bereits seit vielen Jahren vertrauensvoll und eng abgestimmt zusammen arbeiten, erstellen in der Regel die geforderten Nachweise für Schall- und Wärmeschutz in einer Einheit.

Konstruktiver Brandschutz

Der konstruktive bauliche Brandschutz ist einer der in §68 BauO-NRW geforterten bautechnischen Nachweise. Da die Führung des Nachweises je nach gewählter Methode (Level-1 bis Level-3), tief in die statische Berechnung eingreift, bzw hier berücksichtigt werden muss, wird der Nachweis des konstruktiven Brandschutzes, falls erforderlich, von NRW-INGENIEURE erstellt.

Level 1-Verfahren: Vereinfachte Bemessungstabellen
 
Ähnlich wie in der damaligen nationalen Norm DIN 4102-22 stellen die heißen Eurocodes für die Heißbemessung von Stützen und Trägern vereinfachte Bemessungstabellen für gängige Querschnittstypen zur Verfügung. Diese basieren jeweils auf der Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK). Um die Bemessungstabellen verwenden zu können, werden folgende Eingangsparameter benötigt:
  • Lastausnutzung der Stütze im Brandfall;
  • Knicklänge im Brandfall.
Abhängig von der zu erzielenden Feuerwiderstandsdauer und der jeweiligen Lastausnutzung können aus den Bemessungstabellen die Anforderungen an den Querschnitt abgelesen werden, wie z.B. bei Stahlbetonstützen die erforderlichen Querschnittsabmessungen sowie die Mindestbewehrung für den Brandfall und die dazugehörige Betondeckung.
Für Stahlbauten gibt es in EN 1993-1-2 keine derartigen Bemessungstabellen. Aufgrund der hohen Wärmeleitfähigkeit von Stahl können Stahlkonstruktionen in der Regel nicht in eine Feuerwiderstandsklasse eingeordnet werden, da sie vorher versagen. Wenn Brandschutzbekleidungen ausreichender Dicke angeordnet werden, erreichen Stahlkonstruktionen jedoch ohne weiteres hohe Feuerwiderstandsdauern. Die erforderliche Dicke kann entweder mit einem vereinfachten Bemessungsverfahren (Level 2-Verfahren) in EN 1993-1-2 bestimmt werden oder in den einschlägigen Produktkatalogen für Brandschutzbekleidungen nachgeschlagen werden, z.B. bei Isover oder Promat.
 
Level 2-Verfahren: Vereinfachte Bemessungsmethoden
Neben den Bemessungstabellen sind in den Eurocodes einige vereinfachte Bemessungsmethoden beschrieben, z.B. Methode A für die Bemessung von brandbeanspruchten Stahlbetonstützen. Mit Hilfe dieser Methoden können oft wirtschaftlichere Lösungen gefunden als mit den Bemessungstabellen gefunden werden, weil die Eingangsparameter genauer und umfangreicher sind (z.B. die genaue Betondeckung). Insofern wird der größere Ingenieuraufwand durch eine erhöhte Wirtschaftlichkeit belohnt.
 
Level 3-Verfahren: Allgemeine Bemessungsmethoden
Mit dem Level 3 Verfahren ist der rechnerische Nachweis von Bauteilen und Konstruktionen gemeint, meistens auf der Grundlage von Finite-Elemente-Software. Dieses Verfahren wird im Fachjargon Heißbemessung genannt. Das Level 3-Verfahren erfordert den höchsten Aufwand, resultiert aber meistens in der wirtschaftlichsten Lösung.

Baubiologie

Die Baubiologie ist streng genommen kein bautechnischer Nachweis, so wie in §68 BauO-NRW gefordert. Wegen der kontinuierlichen Steigerung der Sensibilität im Umfeld der Bauherrenschaft, fällt der Baubiologie in der heutigen Zeit jedoch ein immer höherer Stellenwert zu. Wie kann mit nachwachsenden Rohstoffen umweltbewusst gebaut werden? Was zeichnet ein wohngesundes Gebäude aus? Wie kann ich Schadstoffe im Bestand erkennen und beseitigen?

Passend zu dem Slogan 'Bauen für die Zukunft' stellt die Baubiologie einen elementaren Baustein für die interessierte Bauherrenschaft dar.
Nie war Wissen über nachhaltiges, gesundes und sozialverträgliches Bauen so gefragt wie heute. Daher bieten wir die Begleitung ihres Bauvorhabens in Zusammenarbeit mit einem staatlich anerkanten Baubiologen ab Winter 2022 an.

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